Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (E-Check)
Frage:
Müssen ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel, die mit einem CE Kennzeichen versehen sind, vor der ersten Inbetriebnahme einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unterzogen werden?
Antwort:
Eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist vor der ersten Inbetriebnahme in der Regel nicht erforderlich.
Begründung:
Hinsichtlich Ihrer Fragestellung ist zwischen dem Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) und dem staatlichen Recht (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) zu unterscheiden.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Somit wird klargestellt, dass keine Doppelprüfungen durchgeführt werden müssen. Arbeitsmittel, die neu in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem ProdSG bzw. dem Binnenmarktrecht sicher sein. Darauf kann sich der Arbeitgeber verlassen, so dass folglich eine Prüfung eines neuen Arbeitsmittels vor seiner ersten Inbetriebnahme rechtssystematisch nicht erforderlich ist. Wird das Arbeitsmittel jedoch zusätzlich einer Montage unterzogen, z. B. in eine betriebliche Infrastruktur eingebettet, die für das Arbeitsmittel sicherheitsrelevant, aber nicht Bestandteil der Sicherheitsarchitektur des Arbeitsmittels ist, so ist dieser Aspekt Gegenstand einer Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Über das Erfordernis der Prüfung entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung.