Erste-Hilfe-Eintragungen rechtssicher dokumentieren
Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen gemäß DGUV Vorschrift 1 dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform. Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
» Hier hilft ein Erste-Hilfe-Meldeblock weiter.