Unsere Brandschutzbeauftragten beraten zu vorbeugendem und organisatorischem Brandschutz gemäß ASR A2.2 – für sichere Gebäude, effektive Prävention und rechtssichere Umsetzung im Unternehmen.
Brandschutz im Unternehmen
Brände und Explosionen zählen zu den größten Risiken für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept ist daher unerlässlich – unabhängig davon, ob es sich um ein Industrieunternehmen, ein Warenlager oder ein Bürogebäude handelt. Wir unterstützen Sie umfassend im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz sowie beim gesetzlich vorgeschriebenen Explosionsschutz.
Leistungen im Bereich Brandschutz
Brandschutzbeauftragter
Sichern Sie den Brandschutz in Ihrem Unternehmen mit professioneller Beratung, Schulungen und regelmäßigen Begehungen für maximale Sicherheit und Rechtssicherheit.
Gesetzliche Grundlagen: Was Unternehmen beachten müssen
Der Brandschutz unterliegt verschiedenen rechtlichen Vorgaben, unter anderem:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2. 2)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Insbesondere in Bereichen mit explosionsgefährdeten Stoffen – wie Stäube, Gase oder brennbare Flüssigkeiten – ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments gemäß § 6 GefStoffV verpflichtend.
Individuelle Brandschutzkonzepte auf Basis einer Risikoanalyse
Jedes Unternehmen ist unterschiedlich – und genau so individuell muss auch der Brandschutz gestaltet sein. Wir entwickeln maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte, die auf einer detaillierten Risikoanalyse basieren. So stellen wir sicher, dass alle potenziellen Gefahren erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Rettungsweg- und Feuerwehrpläne: Sicherheit im Ernstfall
Im Notfall zählt jede Sekunde. Mit professionell erstellten Rettungsweg- und Feuerwehrplänen sorgen wir dafür, dass Personen den Gefahrenbereich schnell verlassen können und Einsatzkräfte gezielt eingreifen können. Unsere Pläne erfüllen alle Anforderungen der DIN ISO 23601 sowie der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1. 3.
Explosionsschutzdokumente: Pflicht für viele Betriebe
Explosionsschutz ist mehr als nur eine Vorsichtsmaßnahme – es ist eine gesetzliche Verpflichtung. Überall dort, wo mit explosionsfähigen Gemischen gearbeitet wird, muss ein Explosionsschutzdokument gemäß GefStoffV vorliegen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Aktualisierung und Integration in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Löschtraining für Mitarbeitende: Erste Hilfe im Brandfall
Im Ernstfall richtig handeln: Wir bieten praxisnahe Löschtrainings, in denen Mitarbeitende lernen, wie sie Brände frühzeitig erkennen und mit Feuerlöschern sicher bekämpfen können. Diese Schulungen erhöhen die Sicherheit im Unternehmen und erfüllen zugleich die Anforderungen an die betriebliche Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG.
Sicherheit durch Organisation – Ihr Partner im Brandschutz
Ob präventiv oder im Notfall – mit einem professionellen Brandschutz- und Explosionsschutzkonzept schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeitenden und Ihre Sachwerte. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz für eine rechtssichere, wirksame und individuelle Umsetzung.
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Unser Prozess
Unkompliziert von der Anfrage bis zur Betreuung
Kontaktaufnahme
Ob per Kontaktformular, E-Mail oder Anruf: Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Unverbindliches Angebot
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Vertrag
Nach Zusage erhalten Sie alle notwendigen Vertragsunterlagen nach spätestens 48 Stunden.
Beginn der Betreuung
Wir betreuen Sie zuverlässig und rechtssicher gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Der Vetragsbeginn ist jederzeit möglich.
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