Die theoretische und praktische Grundausbildung erfolgt im Rahmen einer 2,5 stündigen Veranstaltung in Ihrem Unternehmen auf Grundlage der rechtlich vorgeschriebenen Notfallplanung gemäß Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sowie der ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. An der Ausbildung können max. 10 Personen teilnehmen. Die Brandschutz- und Evakuierungshelfer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein entsprechendes Teilnahmezertifikat.