Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

SiGeKo für Ihr Bauprojekt

Wir unterstützen Bauherr*innen, Planungsbüros und Unternehmen mit einer fachgerechten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung. So schaffen wir sichere Abläufe und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig.

Sicherheit auf Baustellen professionell koordinieren

Ein Sicherheitskoordinator (SiGeKo) ist ein unverzichtbarer Partner für die Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen. Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) und der DGUV Vorschrift 1 ist der Sicherheitskoordinator für die Planung, Koordination und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen zuständig.

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Professionelle Unterstützung für Ihr Bauprojekt

SiGeKo-Leistungen

Sicherheitskoordinator*innen übernehmen eine Vielzahl an Aufgaben, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen von entscheidender Bedeutung sind. Zu den zentralen Aufgaben gehören:

Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung

Vor Beginn der Bauarbeiten müssen Sicherheitskoordinator*innen eine umfassende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung entwickeln, die alle potenziellen Risiken identifiziert und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken beschreibt.

Koordination und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen

SiGeKos überwachen kontinuierlich die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben auf der Baustelle. Dies umfasst regelmäßige Sicherheitskontrollen sowie die Koordination der verschiedenen Firmen und Arbeiter*innen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards beachtet werden.

Schulung und Unterweisung der Mitarbeitenden

Um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten, führen SiGeKos regelmäßige Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeitenden durch und stellen sicher, dass sie mit den notwendigen Schutzmaßnahmen und Geräten vertraut sind.

Dokumentation und Berichtswesen

Alle durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen, Inspektionen und Schulungen müssen dokumentiert werden. SiGeKos sind verpflichtet, alle relevanten Unterlagen nach den gesetzlichen Anforderungen zu führen und bereitzustellen.

Rechtliche Grundlagen SiGeKo

Der Sicherheitskoordinator ist gesetzlich in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankert. Diese besagt, dass auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu benennen ist. Insbesondere § 3 der Baustellenverordnung regelt die Aufgaben des SiGeKos, der vor Beginn der Bauarbeiten eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erstellen muss.

  • Baustellenverordnung (BaustellV): Regelt die Pflichten des SiGeKos und die Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen.
  • DGUV Vorschrift 1: Bestimmt allgemeine Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Bauvorschriften: Bestimmen die genauen Sicherheitsmaßnahmen für unterschiedliche Bauvorhaben.

Rolle de/des Sicherheitskoordinator*in

Die Rolle des Sicherheitskoordinators ist auf jeder Baustelle von entscheidender Bedeutung. Besonders auf komplexen Baustellen, auf denen mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten, ist eine fachgerechte Koordination notwendig, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern.

  • Vermeidung von Unfällen: Durch präventive Maßnahmen und regelmäßige Kontrollen werden Gefahren rechtzeitig erkannt und vermieden.
  • Rechtliche Absicherung: Der SiGeKo stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, was zu einer rechtlichen Absicherung des Bauherrn führt.
  • Effiziente Projektumsetzung: Mit einem Sicherheitskoordinator wird der Bauprozess effizienter, da Sicherheitsprobleme frühzeitig gelöst und Verzögerungen durch Unfälle vermieden werden.

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