Stand: Januar 2023
§ 1 Allgemeines
1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der
Roth GmbH, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Mit dem Vertragsabschluss er-kennen Sie
diese Bedingungen an.
2. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten
Leistungen gemäß Angebot.
§ 2 Umfang des Dienstleistungsauftrages
1. Der Auftragsumfang wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verein-bart.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit. Die Erweiterung des Auftra-ges, im Laufe
der Dienstleistungserbringung durch den Auftraggeber, zieht zwangsläufig eine Anpassung des
vereinbarten Honorars nach sich.
2. Die mit dem Auftraggeber geschlossene Verträge/Aufträge haben, sofern nichts anderes
vertraglich vereinbart wurde, für beide Vertragsparteien eine Mindestvertragslaufzeit von drei
Jahren und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Nach Ablauf der Frist
verlängert sich der Vertrag/Auftrag automatisch um ein weiteres Vertragsjahr. Die Kündigung
bedarf der Schriftform.
§ 3 Aufgaben der Auftragnehmer
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen der für den Auftraggeber geltenden
rechtlichen Vorschriften oder behördlichen Vorgaben.
§ 4 Aufgaben des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Auskünfte und
Unterstützung, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind.
2. Der Auftraggeber ist für die Terminierung der Leistungserbringung in Absprache mit dem
Auftragnehmer verantwortlich.
3. Der Auftraggeber fordert im Bedarfsfall die Leistungserbringung beim Auftragnehmer an und
spezifiziert die Leistungserbringung.
4. Veränderungen bei der Anzahl der Mitarbeiter werden seitens des Auftraggebers mindes-tens
einmal jährlich unaufgefordert dem Auftragnehmer mitgeteilt.
§ 5 Schweigepflicht und Datenschutz
1. Der Auftragnehmer verpflichtet alle seine Mitarbeiter und unterbeauftragte Dritte zur ab-soluten
Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,
die im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis ge-langen.
Weiterhin sichert der Auftragnehmer, einen den gesetzlichen Bestimmungen, entsprechenden
Datenschutz für die bei sich oder Dritten in ihrem Auftrag gespeicherten Daten zu.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten, die sie im Rahmen der vertraglichen Pflichten bei
dem Auftraggeber erhebt, bei sich zu speichern, unter Einhaltung der Bestimmungen des
Datenschutzes.
§ 6 Haftung
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund,
nicht. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), sowie etwa Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der Auftragnehmer oder deren Erfüllungsgehilfen
dem Auftraggeber für Schäden haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung des Auftragnehmers
– soweit gesetzlich zulässig- auf die Leistungen seiner Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
§ 7 Termine
1. Termine für die Erbringung der Leistungen werden zwischen den Vertragsparteien in der Regel
mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen schriftlich vereinbart. Eine kurzfristi-gere
Festsetzung ist nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich.
2. Terminanfragen, Terminreservierungen sowie Terminvorschläge werden für einen Zeit-raum
von 5 Arbeitstagen aufrecht gehalten. Erfolgt bis zum Ablauf dieser Zeit keine schriftliche
Bestätigung der Terminannahme für den jeweiligen Termin, erfolgt eine voll-ständige Aufhebung.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Termine über den genannten Zeitraum
hinaus verfügbar sind. Eine erneute Terminanfrage vom Auftraggeber ist jederzeit möglich.
§ 8 Terminabsagen
1. Wird eine von dem Auftraggeber geschuldete Leistung/Teilleistung durch unvorhersehba-re
oder durch von dem Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verzögert, so ist der
Auftragnehmer dazu berechtigt, ganz oder teilweise von der Leistung/Teilleistung zu-rückzutreten
oder nach ihrer Wahl die Leistung/Teilleistung, um die Dauer der Behinde-rung
hinauszuschieben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung/Teilleistung informieren.
2. Wird ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber oder von einem Mitarbeiter des Auftrag-gebers
mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden dem Auf-traggeber keine
Stornokosten oder Zeiten in Rechnung gestellt bzw. berechnet.
3. Für kurzfristigere Terminabsagen vom Auftraggeber oder von einem Mitarbeiter des Auftraggebers
werden Stornokosten wie folgt in Rechnung gestellt:
• Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 30 % der Kosten oder geplanten Zeiten.
• Bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % der Kosten oder geplanten Zeiten.
• Am Tag vom vereinbarten Termin 100 % der Kosten oder geplanten Zeiten.
§ 9 Arbeitsmedizinische Vorsorge/Eignungsuntersuchungen
1. Die Abrechnung der Vorsorge und Eignungsuntersuchungen erfolgt zum Festpreis ge-mäß der
aktuellen Preisliste. Weitere Leistungen werden gemäß der GOÄ „Gebührenord-nung für Ärzte“
mit dem zulässigen Faktor (Labor 1,5, Technik 2,3) und Organisation ab-gerechnet. Bestellte
Impfstoffe und weitere Leistungen die extern zu erbringen sind, z. B. Röntgen, usw. werden
separat berechnet.
2. Sollten einzelne Personen am Untersuchungstag verhindert sein, können Ersatzpersonen
alternativ einspringen. Es wird jedoch mindestens die vereinbarte Personenzahl für den
Untersuchungstermin abgerechnet.
§ 10 Teilnehmerlisten Vorsorge/Eignung/Impfungen
Die Teilnehmerlisten (ab zwei Personen) sind ausschließlich über die dem Auftraggeber zur Verfügung
gestellte Teilnehmerliste, spätestens 10 Arbeitstage vor dem durchzuführenden Termin
beim Auftragnehmer einzureichen. Kommen die Teilnehmerlisten verspätet oder nicht in dem
vorgegebenen Format beim Auftragnehmer an, behalten wir uns vor eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr für den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
§ 11 Kosten
Für die Erfüllung der Leistungen bezahlt der Auftraggeber nach Leistungserbringung ein Honorar
gemäß der jeweils geltenden Kosten- und Leistungsübersicht. Das Honorar wird nach Rechnungslegung
ohne Abzug fällig.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung des Vertrages
1. Die Vertragslaufzeit beträgt, mit Ausnahme von Einzelbeauftragungen, drei Jahre und kann
von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der
Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres
Jahr.
2. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss von beiden Parteien durch eingeschrie-benen
Brief erfolgen.
§ 13 Schlussabstimmungen
1. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder wer-den,
so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Ver-zicht auf
das Schriftformerfordernis.