Fahrgerüste
Fahrgerüste gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Prüfung durch eine beauftragte oder befähigte Person erfolgt und dokumentiert wird. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Schäden, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen könnten.
Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach Nutzungshäufigkeit, Umwelteinflüssen und betrieblichen Gegebenheiten. Bei intensivem Einsatz, z. B. auf Baustellen oder in der Industrie, kann eine tägliche Sichtprüfung erforderlich sein. Die regelmäßigen Prüfintervalle werden durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Mindestens einmal jährlich müssen Fahrgerüste durch eine befähigte Person geprüft werden – nach BetrSichV und den Vorgaben der DGUV Information 208-019. Geprüft werden u. a. Verbindungen, Beläge, Rollen, Rahmen und Sicherheitsbauteile. Die Prüfung wird dokumentiert und mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet.
Wir sind zertifizierte Fachkräfte nach BetrSichV und DGUV – Ihre Experten für die sichere Prüfung von Fahrgerüsten.
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