Fahrgerüste

Prüfung von Fahrgerüsten nach BetrSichV und DGUV – sicher, rechtskonform und dokumentiert.

Jährliche Prüfpflicht für Fahrgerüste

Fahrgerüste gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Prüfung durch eine beauftragte oder befähigte Person erfolgt und dokumentiert wird. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Schäden, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen könnten.


Einsatzprüfung der Fahrgerüste

Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach Nutzungshäufigkeit, Umwelteinflüssen und betrieblichen Gegebenheiten. Bei intensivem Einsatz, z. B. auf Baustellen oder in der Industrie, kann eine tägliche Sichtprüfung erforderlich sein. Die regelmäßigen Prüfintervalle werden durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt.


Prüfung durch befähigte Person

Mindestens einmal jährlich müssen Fahrgerüste durch eine befähigte Person geprüft werden – nach BetrSichV und den Vorgaben der DGUV Information 208-019. Geprüft werden u. a. Verbindungen, Beläge, Rollen, Rahmen und Sicherheitsbauteile. Die Prüfung wird dokumentiert und mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet.


Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen

  • Fachgerechte Prüfung von Fahrgerüsten gemäß BetrSichV und DGUV
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Festlegung der Prüfintervalle
  • Dokumentation der Sicht- und Funktionsprüfungen
  • Erstellung eines Prüfberichts mit Mängelerfassung
  • Kennzeichnung mit Prüfsiegel
  • Beratung zu Instandhaltung und normgerechtem Einsatz


Wir sind zertifizierte Fachkräfte nach BetrSichV und DGUV – Ihre Experten für die sichere Prüfung von Fahrgerüsten.

Zielgruppe

  • Bauunternehmen und Montagefirmen
  • Handwerksbetriebe (z. B. Maler
  • Elektriker
  • Dachdecker)
  • Industrie- und Wartungsbetriebe
  • Facility Management und Gebäudetechnik
  • Kommunale Einrichtungen und Bauhöfe
  • Veranstaltungsfirmen mit temporären Gerüstkonstruktionen
  • Sicherheitsbeauftragte und SiFa-Verantwortliche

Unser Standort

An unserem Standort in Stockstadt am Rhein können Sie unsere Angebote in der Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Stockstadt am Rhein

Marktstraße 6 64589 Stockstadt am Rhein

06158 9999300

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Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot erhalten möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen!

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