Fitnessgeräte Hauptinspektion
Fitnessgeräte gelten als technische Arbeitsmittel und müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktion geprüft werden. Betreiber von Fitnessstudios, Sporteinrichtungen oder öffentlichen Trainingsflächen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine Hauptinspektion durch eine fachkundige Person erfolgt. Die Ergebnisse der Prüfung müssen schriftlich dokumentiert werden, um die Verkehrssicherheit nachzuweisen.
Neben der jährlichen Hauptinspektion sind regelmäßige Sichtprüfungen durch das Personal notwendig. Besonders bei starker Nutzung, etwa in Studios mit hoher Besucherfrequenz, kann eine tägliche Kontrolle erforderlich sein. Die Häufigkeit und Tiefe der Prüfungen ergeben sich aus einer individuellen Gefährdungsbeurteilung.
Mindestens einmal jährlich muss eine Hauptinspektion durch eine sachkundige Person durchgeführt werden. Dabei werden mechanische und elektronische Komponenten, Verbindungselemente, Verschleißteile, Sicherheitsabdeckungen sowie die Stabilität und Funktion der Geräte geprüft. Die Inspektion wird dokumentiert, und die geprüften Geräte erhalten eine Prüfkennzeichnung.
Unsere Fachkräfte sind qualifiziert und erfahren in der Prüfung unterschiedlichster Fitnessgeräte – für rechtssicheren, störungsfreien und sicheren Trainingsbetrieb.
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