Fliegende Bauten
Sporthallen unterliegen besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen und müssen regelmäßig auf ihren baulichen, technischen und sportfunktionalen Zustand geprüft werden. Gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) und einschlägiger Normen ist der Betreiber verpflichtet, eine regelmäßige Prüfung durch fachkundige oder befähigte Personen zu veranlassen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Neben der jährlichen Hauptprüfung sind regelmäßige Sichtprüfungen durch das Betreuungspersonal notwendig. Diese beinhalten die Kontrolle von Sportgeräten, Bodenbelägen, Tribünen, Prallschutz, Netzen, Trennvorhängen sowie sicherheitsrelevanter technischer Anlagen. Die Häufigkeit richtet sich nach Nutzungsgrad, Altersgruppe und Art der Nutzung.
Mindestens einmal jährlich muss die Sporthalle umfassend durch eine befähigte oder sachkundige Person geprüft werden. Geprüft werden unter anderem Sportgeräte, Wand- und Deckenelemente, Hallenböden, bewegliche Einrichtungen, Sicherheitskennzeichnungen sowie technische Einrichtungen wie Beleuchtung oder Lüftung. Die Ergebnisse werden dokumentiert und eventuelle Mängel zur Behebung aufgeführt.
Unsere Prüfer verfügen über umfangreiche Erfahrung in der sicherheitstechnischen Bewertung von Sporteinrichtungen – zuverlässig, rechtssicher und praxisnah.
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