Handhubwagen
Handhubwagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen der Pflicht zur regelmäßigen Prüfung. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Handhubwagen durch eine beauftragte oder befähigte Person auf ihren sicheren und ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden.
Je nach Einsatzhäufigkeit und Betriebsbedingungen (z. B. Lager, Produktion, Feuchtigkeit, Temperatur) sind Sichtprüfungen auch täglich oder vor jedem Einsatz notwendig. Die regelmäßigen Prüfintervalle werden auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV ermittelt.
Mindestens einmal jährlich ist eine Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich. Diese erfolgt gemäß BetrSichV sowie der DGUV Regel 100-500 (Kapitel 2.10). Dabei werden unter anderem Rahmen, Gabeln, Rollen, Hydraulik und Bremsen geprüft. Die Prüfung muss dokumentiert und der Handhubwagen mit einem Prüfsiegel versehen werden.
Unsere Prüfer sind qualifiziert und zertifiziert – wir sorgen für die sichere, rechtskonforme und dokumentierte Prüfung Ihrer Handhubwagen.
Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot erhalten möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen!