Laderampen und Ladebrücken
Laderampen und Ladebrücken sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass diese Einrichtungen durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung muss dokumentiert und bei Bedarf durch Instandsetzungsmaßnahmen ergänzt werden, um die Sicherheit im Ladebereich dauerhaft zu gewährleisten.
Die Nutzungshäufigkeit, Witterungseinflüsse und die Belastung im Betrieb bestimmen, wie oft eine Sicht- oder Funktionsprüfung notwendig ist. Je nach Einsatzumgebung kann eine tägliche Kontrolle durch das Betriebspersonal sinnvoll sein. Die regelmäßigen Prüfintervalle werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt.
Mindestens einmal jährlich ist eine Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich. Dabei werden unter anderem die Tragfähigkeit, mechanische Bauteile, Hydrauliksysteme, Sicherheitsverriegelungen und die Rutschhemmung geprüft. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Geprüfte Ladebrücken oder Rampen erhalten eine Kennzeichnung oder ein Prüfsiegel.
Unsere befähigten Prüfer sorgen für eine rechtssichere, zuverlässige Prüfung Ihrer Ladeeinrichtungen – für mehr Sicherheit und reibungslose Logistikprozesse.
Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot erhalten möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen!