Lagereinrichtungen
Lagereinrichtungen wie Regale und Regalsysteme gelten als Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass diese Prüfungen durch eine befähigte Person erfolgen und dokumentiert werden. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Schäden, die zu Arbeitsunfällen oder Einstürzen führen können.
Die Prüfintervalle richten sich nach der Belastung, dem Einsatzbereich (z. B. Lager, Produktion, Einzelhandel) und den Betriebsbedingungen. Sichtprüfungen durch eine beauftragte Person sollten regelmäßig oder täglich erfolgen. Die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung.
Gemäß der BetrSichV sowie der DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108-007 müssen Lagereinrichtungen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person für Regalinspektionen geprüft werden. Dabei werden tragende Teile, Verformungen, Sicherungselemente und Auflasten kontrolliert. Die Ergebnisse werden dokumentiert und die geprüften Regale mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet.
Unsere zertifizierten Regalprüfer sorgen für Sicherheit, Rechtssicherheit und Ordnung in Ihrem Lagerbetrieb.
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