Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Prüfung von PSAgA nach DGUV und BetrSichV – fachgerecht, rechtssicher und dokumentiert für maximale Absturzsicherheit.

Jährliche Prüfpflicht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unterliegt der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den Vorgaben der DGUV Regel 112-198/199. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass PSAgA regelmäßig von einer befähigten Person geprüft wird. Die Ergebnisse der Prüfung müssen schriftlich dokumentiert werden. Die Sicherheit der Anwender hängt unmittelbar vom einwandfreien Zustand der Ausrüstung ab.


Einsatzprüfung der PSAgA

Neben der jährlichen Prüfung durch eine befähigte Person ist eine Sicht- und Funktionskontrolle vor jeder Benutzung durch den Anwender vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss außerdem im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, wie häufig und unter welchen Bedingungen die Ausrüstung zum Einsatz kommt – z. B. bei Witterungseinflüssen, starker Verschmutzung oder chemischer Belastung. Dies kann verkürzte Prüfintervalle zur Folge haben.


Prüfung durch befähigte Person

Mindestens einmal jährlich ist eine umfassende Prüfung durch eine befähigte Person für PSAgA gesetzlich vorgeschrieben. Diese überprüft Gurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Karabiner, Seile, Auffangsysteme und Haltevorrichtungen auf Verschleiß, Schäden oder Verformungen. Die Ergebnisse werden dokumentiert, und jedes geprüfte Teil wird mit einem Prüfsiegel oder Etikett gekennzeichnet.


Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen

  • Jährliche UVV-Prüfung von PSAgA durch befähigte Prüfer
  • Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Sicht- und Funktionsprüfung aller Ausrüstungsteile
  • Detaillierte Prüfdokumentation nach DGUV und BetrSichV
  • Erstellung eines Prüfprotokolls mit Mängelerfassung
  • Anbringung von Prüfkennzeichnungen
  • Beratung zu Lagerung, Nutzungsdauer und Austauschfristen


Unsere Experten sind zertifiziert und geschult für die Prüfung aller gängigen PSAgA-Systeme – für maximale Absturzsicherheit und rechtliche Absicherung.

Zielgruppe

  • Bauunternehmen und Dachdeckerbetriebe
  • Industrieunternehmen mit Höhenarbeitsplätzen
  • Montage- und Wartungsfirmen
  • Windkraft- und Solartechnikunternehmen
  • Veranstaltungsfirmen (Rigging
  • Bühnentechnik)
  • Gerüstbauunternehmen
  • Kommunale Einrichtungen (z. B. Klärwerke
  • Verkehrsbetriebe)
  • Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa)

Unser Standort

An unserem Standort in Stockstadt am Rhein können Sie unsere Angebote in der Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Stockstadt am Rhein

Marktstraße 6 64589 Stockstadt am Rhein

06158 9999300

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