Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unterliegt der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den Vorgaben der DGUV Regel 112-198/199. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass PSAgA regelmäßig von einer befähigten Person geprüft wird. Die Ergebnisse der Prüfung müssen schriftlich dokumentiert werden. Die Sicherheit der Anwender hängt unmittelbar vom einwandfreien Zustand der Ausrüstung ab.
Neben der jährlichen Prüfung durch eine befähigte Person ist eine Sicht- und Funktionskontrolle vor jeder Benutzung durch den Anwender vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss außerdem im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, wie häufig und unter welchen Bedingungen die Ausrüstung zum Einsatz kommt – z. B. bei Witterungseinflüssen, starker Verschmutzung oder chemischer Belastung. Dies kann verkürzte Prüfintervalle zur Folge haben.
Mindestens einmal jährlich ist eine umfassende Prüfung durch eine befähigte Person für PSAgA gesetzlich vorgeschrieben. Diese überprüft Gurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Karabiner, Seile, Auffangsysteme und Haltevorrichtungen auf Verschleiß, Schäden oder Verformungen. Die Ergebnisse werden dokumentiert, und jedes geprüfte Teil wird mit einem Prüfsiegel oder Etikett gekennzeichnet.
Unsere Experten sind zertifiziert und geschult für die Prüfung aller gängigen PSAgA-Systeme – für maximale Absturzsicherheit und rechtliche Absicherung.
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