Prüfung von Lastaufnahmemittel, Hebezeuge, Seile, Ketten, Anschlagmittel
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der DGUV Regel 109-017. Sie müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die eingesetzten Lastmittel jederzeit funktionstüchtig und betriebssicher sind. Die Prüfungen sind zu dokumentieren.
Vor jedem Einsatz müssen Anschlagmittel, Seile und Ketten durch das Bedienpersonal visuell auf erkennbare Schäden kontrolliert werden. Die Häufigkeit intensiverer Prüfungen richtet sich nach Nutzungshäufigkeit, Umgebungseinflüssen und dem Lastprofil. Eine Gefährdungsbeurteilung legt die erforderlichen Prüfintervalle fest.
Mindestens einmal jährlich ist eine Prüfung durch eine befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden unter anderem Tragfähigkeit, Verschleißgrenzen, Verformungen, Risse, Korrosion, Kennzeichnung und Vollständigkeit geprüft. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und das geprüfte Arbeitsmittel erhält eine Prüfplakette oder ein Kennzeichen.
Unsere befähigten Prüfer sind für alle gängigen Anschlagmittelarten zertifiziert – rechtssicher, zuverlässig und praxisnah.
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