Sicherheitsschrank
Sicherheitsschränke zur Lagerung von Gefahrstoffen, Chemikalien oder entzündlichen Materialien unterliegen den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Technischen Regel TRGS 510. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen, ob sich der Sicherheitsschrank in einem funktionstüchtigen und sicheren Zustand befindet. Die Prüfung ist zu dokumentieren.
Im laufenden Betrieb sind regelmäßige Sichtprüfungen erforderlich, insbesondere bei täglichem Zugriff auf gelagerte Gefahrstoffe. Dabei sind unter anderem Türmechanik, Belüftung, Dichtungen und Kennzeichnung zu überprüfen. Umfang und Häufigkeit der Prüfungen werden auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Mindestens einmal jährlich ist eine umfassende Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich. Geprüft werden unter anderem das Schließverhalten der Türen, der Zustand der Lüftungssysteme, die Funktion der Selbstschließmechanismen, der bauliche Zustand sowie die Einhaltung der Herstelleranforderungen. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und der Schrank erhält eine Prüfkennzeichnung.
Unsere Fachkräfte verfügen über die notwendige Qualifikation und Erfahrung für die Prüfung von Sicherheitsschränken – sicher, rechtskonform und praxisorientiert.
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