Sichtprüfung für Krananlagen bis 250 kg
Krananlagen mit einer Traglast bis 250 kg unterliegen ebenfalls den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen regelmäßig geprüft werden. Die Sichtprüfung dient der frühzeitigen Erkennung von Schäden, Abnutzung oder sicherheitsrelevanten Mängeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Prüfungen durch eine geeignete Person veranlassen zu lassen und bei Bedarf zu dokumentieren.
Kleinere Krananlagen sind oft täglich im Einsatz, z. B. an Arbeitsplätzen, in Werkstätten oder Produktionsbereichen. Je nach Einsatzintensität und Umgebungseinflüssen kann eine tägliche Sichtkontrolle durch geschultes Personal erforderlich sein. Die regelmäßigen Prüfintervalle und deren Umfang werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Auch bei Krananlagen bis 250 kg ist mindestens einmal jährlich eine Prüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Dabei werden Tragmittel, Befestigungspunkte, Sicherheitsfunktionen, Bremsen und Seil- oder Kettenzustand überprüft. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren, und die geprüfte Krananlage ist mit einem Prüfsiegel zu kennzeichnen.
Unsere Prüfer sind qualifiziert und zugelassen für die Prüfung von Klein-Krananlagen – praxisnah, rechtssicher und zuverlässig.
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