Spielplatzprüfung - Hauptinspektion
Spielplätze unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Hauptinspektion ist mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person gemäß DIN EN 1176 und den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen. Ziel ist es, tieferliegende Schäden, Verschleiß oder sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden.
Zusätzlich zur Hauptinspektion sind regelmäßige Sichtkontrollen und operative Inspektionen notwendig. Diese erfolgen wöchentlich oder monatlich durch geschultes Personal. Dabei werden tragende Teile, bewegliche Elemente, Bodenverankerungen, Beläge und Sicherheitsabstände auf sichtbare Schäden oder Veränderungen geprüft. Die Intervalle richten sich nach der Nutzungshäufigkeit und Umgebung.
Die jährliche Hauptinspektion umfasst eine umfassende technische Prüfung aller Spielplatzgeräte, der Fallschutzflächen, der Standsicherheit und des allgemeinen baulichen Zustands. Dabei werden Materialverschleiß, Korrosion, Stabilität, Vandalismusschäden und Einhaltung der Sicherheitsnormen überprüft. Die Ergebnisse werden dokumentiert, und der Spielplatz erhält eine Prüfkennzeichnung.
Unsere geprüften Spielplatzprüfer sorgen für Sicherheit, Rechtssicherheit und den langfristigen Erhalt Ihrer Spielplatzanlagen.
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