Spielplatzprüfung - Hauptinspektion

Spielplatzprüfung – Hauptinspektion nach DIN EN 1176 für sichere, rechtskonforme und dokumentierte Spielflächen.

Jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen

Spielplätze unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Hauptinspektion ist mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person gemäß DIN EN 1176 und den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen. Ziel ist es, tieferliegende Schäden, Verschleiß oder sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden.


Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen

Zusätzlich zur Hauptinspektion sind regelmäßige Sichtkontrollen und operative Inspektionen notwendig. Diese erfolgen wöchentlich oder monatlich durch geschultes Personal. Dabei werden tragende Teile, bewegliche Elemente, Bodenverankerungen, Beläge und Sicherheitsabstände auf sichtbare Schäden oder Veränderungen geprüft. Die Intervalle richten sich nach der Nutzungshäufigkeit und Umgebung.


Prüfung durch sachkundige Person

Die jährliche Hauptinspektion umfasst eine umfassende technische Prüfung aller Spielplatzgeräte, der Fallschutzflächen, der Standsicherheit und des allgemeinen baulichen Zustands. Dabei werden Materialverschleiß, Korrosion, Stabilität, Vandalismusschäden und Einhaltung der Sicherheitsnormen überprüft. Die Ergebnisse werden dokumentiert, und der Spielplatz erhält eine Prüfkennzeichnung.


Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen

  • Durchführung der jährlichen Hauptinspektion nach DIN EN 1176
  • Sicht- und Funktionsprüfung aller Spielgeräte und Fallschutzbereiche
  • Erstellung eines vollständigen Prüfberichts mit Fotodokumentation
  • Dokumentation von Mängeln, inklusive Maßnahmenvorschlägen
  • Anbringung einer Prüfplakette oder Prüfkennzeichnung
  • Beratung zu Instandhaltung, Nachrüstungen und sicherer Gestaltung

Unsere geprüften Spielplatzprüfer sorgen für Sicherheit, Rechtssicherheit und den langfristigen Erhalt Ihrer Spielplatzanlagen.

Zielgruppe

  • Kommunen und Städte als Träger öffentlicher Spielplätze Kitas
  • Kindergärten und Schulen mit Außenspielbereichen
  • Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften
  • Betreiber von Freizeitanlagen und Parks
  • Hotel- und Campingplatzbetreiber
  • Vereine und Sporteinrichtungen mit Kinderspielflächen
  • Sicherheitsbeauftragte und Facility Management
  • Träger kirchlicher und privater Bildungseinrichtungen

Unser Standort

An unserem Standort in Stockstadt am Rhein können Sie unsere Angebote in der Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Stockstadt am Rhein

Marktstraße 6 64589 Stockstadt am Rhein

06158 9999300

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Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot erhalten möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen!

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