Sportgeräte
Sportgeräte unterliegen im täglichen Gebrauch hohen mechanischen Belastungen und müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 202-044 sowie einschlägiger DIN-Normen ist der Betreiber verpflichtet, eine jährliche Prüfung durch sachkundige Personen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
Neben der jährlichen Hauptprüfung sind regelmäßige Sichtprüfungen durch das Betreuungspersonal erforderlich. Diese beinhalten die Kontrolle auf offensichtliche Schäden, lockere Befestigungen, fehlende Teile oder Verschleiß. Die Häufigkeit richtet sich nach der Nutzungsintensität und der Art der Geräte. Vor allem bei Schulsport und Vereinsbetrieb sind häufigere Kontrollen ratsam.
Mindestens einmal jährlich müssen alle fest installierten und mobilen Sportgeräte durch eine sachkundige Person geprüft werden. Dabei werden Funktion, Stabilität, Befestigung, Dämpfungseigenschaften, sicherheitsrelevante Abstände und bauliche Bedingungen bewertet. Die Prüfung wird schriftlich dokumentiert und jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfkennzeichnung.
Unsere Fachkräfte verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prüfung von Sportgeräten – zuverlässig, herstellerunabhängig und rechtssicher.
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