Steigleitern
Steigleitern gelten als Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Steigleitern regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Diese Prüfungen müssen durch eine beauftragte oder befähigte Person erfolgen und dokumentiert werden.
Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach den tatsächlichen Einsatzbedingungen.
Je nach Beanspruchung, z. B. durch Witterungseinflüsse oder häufige Nutzung, kann eine tägliche Sichtprüfung notwendig sein. Die Prüfintervalle werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV individuell festgelegt.
Unabhängig von der Einsatzprüfung ist eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben. Diese erfolgt nach den Vorgaben der BetrSichV sowie der DGUV Information 208-032. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und die Steigleitern entsprechend gekennzeichnet werden – zum Beispiel mit einem Prüfsiegel.
Wir sind zertifizierte Prüfer mit der notwendigen Fachkunde nach BetrSichV – Ihre kompetenten Ansprechpartner für die Prüfung von Steigleitern.
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