Steigleitern

Rechtskonforme Prüfung von Steigleitern nach BetrSichV und DGUV – für maximale Arbeitssicherheit.

Jährliche Prüfpflicht für Steigleitern

Steigleitern gelten als Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Steigleitern regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Diese Prüfungen müssen durch eine beauftragte oder befähigte Person erfolgen und dokumentiert werden.


Einsatzprüfung von Steigleitern

Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach den tatsächlichen Einsatzbedingungen.

Je nach Beanspruchung, z. B. durch Witterungseinflüsse oder häufige Nutzung, kann eine tägliche Sichtprüfung notwendig sein. Die Prüfintervalle werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV individuell festgelegt.


Prüfung durch befähigte Person

Unabhängig von der Einsatzprüfung ist eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben. Diese erfolgt nach den Vorgaben der BetrSichV sowie der DGUV Information 208-032. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und die Steigleitern entsprechend gekennzeichnet werden – zum Beispiel mit einem Prüfsiegel.


Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit

  • Rechtssichere Prüfung von Steigleitern
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV
  • Festlegung der erforderlichen Prüfintervalle
  • Dokumentation der Prüfungsergebnisse
  • Erstellung eines Prüfberichts inkl. Mängelerfassung
  • Kennzeichnung geprüfter Steigleitern mit Prüfsiegel

Wir sind zertifizierte Prüfer mit der notwendigen Fachkunde nach BetrSichV – Ihre kompetenten Ansprechpartner für die Prüfung von Steigleitern.

Zielgruppe

  • Industrie- und Produktionsbetriebe Bauunternehmen Handwerksbetriebe (z. B. Dachdecker
  • Elektriker)
  • Facility Manager
  • Stadtwerke und kommunale Einrichtungen
  • Instandhaltungsabteilungen
  • Betreiber von Industrieanlagen
  • Sicherheitsfachkräfte / HSE-Verantwortliche

Unser Standort

An unserem Standort in Stockstadt am Rhein können Sie unsere Angebote in der Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Stockstadt am Rhein

Marktstraße 6 64589 Stockstadt am Rhein

06158 9999300

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot erhalten möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen!

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