Treppen und Treppenhäuser
Treppen und Treppenhäuser zählen zu den baulichen Einrichtungen mit hoher Unfallgefahr und unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Betreiber und Eigentümer sind verpflichtet, die Sicherheit regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Landesbauordnungen und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.8). Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Je nach Nutzungshäufigkeit und Gefährdungspotenzial sind regelmäßige Sichtprüfungen durch das zuständige Personal notwendig. Dabei werden Stufen, Handläufe, Rutschhemmung, Beleuchtung und Fluchtwege kontrolliert. Insbesondere in öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Arbeitsstätten sind tägliche bis wöchentliche Sichtkontrollen üblich.
Mindestens einmal jährlich sollte eine umfassende Prüfung durch eine sachkundige oder befähigte Person erfolgen. Geprüft werden Standsicherheit, Rutschfestigkeit, Zustand der Handläufe, Kennzeichnungen, Beleuchtung sowie mögliche bauliche Mängel. Die Prüfung wird schriftlich dokumentiert, und bei Bedarf werden Instandsetzungsmaßnahmen empfohlen.
Unsere Fachkräfte sorgen für rechtssichere, praxisnahe Prüfungen von Treppenanlagen – für mehr Sicherheit im täglichen Betrieb.
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