Unterstellböcke
Unterstellböcke zählen zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass diese Prüfungen durch eine beauftragte oder befähigte Person erfolgen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden, um die Betriebssicherheit nachzuweisen.
Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach den tatsächlichen Einsatzbedingungen. Werden Unterstellböcke regelmäßig, unter hoher Last oder im Außenbereich verwendet, sind häufigere Sichtprüfungen sinnvoll. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden geeignete Prüfintervalle festgelegt und dokumentiert.
Mindestens einmal jährlich müssen Unterstellböcke durch eine befähigte Person geprüft werden. Dabei werden unter anderem die Tragfähigkeit, mechanische Beschädigungen, Rissbildungen, Verformungen sowie die Funktionsfähigkeit von Arretierungen und Aufnahmen kontrolliert. Die Prüfung ist zu dokumentieren und mit einem Prüfnachweis oder Prüfsiegel zu versehen.
Unsere Prüfer sind qualifiziert und gesetzlich befugt zur Durchführung der Prüfungen – zuverlässig, rechtssicher und praxiserprobt.
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