UVV-Prüfung für kraftbetätigte - Tore und Türen

UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen – rechtskonform, sicher und dokumentiert nach BetrSichV und ASR A1.7

Jährliche UVV-Prüfung für kraftbetätigte Tore und Türen

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der ASR A1.7 und der DGUV Vorschrift 3 besteht die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von kraftbetätigten Toren und Türen. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass diese Prüfungen durch eine befähigte Person durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert werden.


Einsatzprüfung der kraftbetätigten Tore und Türen

Die Prüffristen richten sich nach den jeweiligen Einsatz- und Umgebungsbedingungen. Bei häufigem Gebrauch oder erschwerten Einsatzbedingungen (z. B. Witterung, Publikumsverkehr, Industrieumfeld) kann eine tägliche Sichtprüfung erforderlich sein. Die wiederkehrenden Prüfintervalle werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.


Prüfung durch befähigte Person

Mindestens einmal jährlich müssen kraftbetätigte Tore und Türen durch eine befähigte Person geprüft werden – gemäß den Vorgaben der BetrSichV, der Technischen Regel ASR A1.7 sowie der DGUV-Vorschriften. Geprüft werden unter anderem die Funktion der Sicherheitseinrichtungen, der mechanische Zustand, sowie der elektrische Anschluss. Die Prüfung ist zu dokumentieren und das Tor oder die Tür mit einem Prüfsiegel zu versehen.


Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen

  • Rechtssichere UVV-Prüfung Ihrer kraftbetätigten Tore und Türen
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • Festlegung geeigneter Prüfintervalle
  • Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten
  • Erstellung eines Prüfberichts inkl. Mängeldokumentation
  • Anbringung eines Prüfsiegels mit Datum und Prüfstatus
  • Beratung zu Instandhaltung, Reparaturpflichten und Nachrüstungen


Unsere Fachkräfte sind nach den geltenden Vorschriften zertifiziert und befähigt – wir sorgen für rechtskonforme, sichere und dokumentierte Prüfprozesse an Ihren Toranlagen.

Zielgruppe

  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Logistikzentren und Lagerhallen
  • Handwerks- und Gewerbebetriebe
  • Facility Management
  • Einkaufszentren und Großmärkte
  • Betreiber von Tiefgaragen und Parkhäusern

Unser Standort

An unserem Standort in Stockstadt am Rhein können Sie unsere Angebote in der Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Stockstadt am Rhein

Marktstraße 6 64589 Stockstadt am Rhein

06158 9999300

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