UVV-Prüfung für kraftbetätigte - Tore und Türen
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der ASR A1.7 und der DGUV Vorschrift 3 besteht die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von kraftbetätigten Toren und Türen. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass diese Prüfungen durch eine befähigte Person durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Die Prüffristen richten sich nach den jeweiligen Einsatz- und Umgebungsbedingungen. Bei häufigem Gebrauch oder erschwerten Einsatzbedingungen (z. B. Witterung, Publikumsverkehr, Industrieumfeld) kann eine tägliche Sichtprüfung erforderlich sein. Die wiederkehrenden Prüfintervalle werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Mindestens einmal jährlich müssen kraftbetätigte Tore und Türen durch eine befähigte Person geprüft werden – gemäß den Vorgaben der BetrSichV, der Technischen Regel ASR A1.7 sowie der DGUV-Vorschriften. Geprüft werden unter anderem die Funktion der Sicherheitseinrichtungen, der mechanische Zustand, sowie der elektrische Anschluss. Die Prüfung ist zu dokumentieren und das Tor oder die Tür mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Unsere Fachkräfte sind nach den geltenden Vorschriften zertifiziert und befähigt – wir sorgen für rechtskonforme, sichere und dokumentierte Prüfprozesse an Ihren Toranlagen.
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